Geschichte
Das Fürstentum ist aus dem Erwerb der Herrschaft Schellenberg (1699) und der Grafschaft Vaduz (1712) durch die Fürsten von Liechtenstein hervorgegangen. Die Familie Liechtenstein lässt sich bis in das 12. Jahrhundert zurückverfolgen, ihr Name leitet sich von der Burg Liechtenstein bei Mödling vor Wien ab.
Sie war in Niederösterreich ansässig; erst Fürst Franz Josef II. hielt sich ab 1938 mit seiner Familie hauptsächlich in Vaduz auf. Karl von Liechtenstein wurde 1608 in den erbländischen Fürstenstand erhoben und damit der erste Fürst Liechtensteins.
Er erwarb und erhielt umfangreiche Gebiete in Böhmen, Mähren und Schlesien. Kaiser Karl VI. des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation erhob die Grafschaften am 23. Januar 1719 zum reichsunmittelbaren Fürstentum im Besitz und mit Namen der Fürsten von Liechtenstein.
Während des Koalitionskrieges 1799 wurde Liechtenstein erst von den Franzosen, dann von den Österreichern besetzt. Nach dem Ende des mittelalterlichen deutschen Reiches wurde das Fürstentum Liechtenstein am 12. Juli 1806 als souveräner Staat in den Rheinbund aufgenommen und war ab 1815 Mitglied im Deutschen Bund. Nach dessen Auflösung 1866 blieb es ein unabhängiger, neutraler Staat. 1862 unterzeichnete Fürst Johann II. als Folge der Revolutionswirren eine konstitutionell-monarchische Verfassung. Der erste Landtag wurde gewählt.
1868 wurde aus Kostengründen das Militär aufgelöst.
Bis zum Ersten Weltkrieg war Liechtenstein über ein Zweckbündnis stark mit dem Kaisertum Österreich-Ungarn verbunden. Nach dessen Auflösung und Aufteilung orientierte sich Liechtenstein stärker an der Schweiz. Es übernahm den Schweizer Franken als Währung und ging 1923 mit der Schweiz eine Zollunion ein. Die diplomatische und konsularische Vertretung erfolgt seit dem Jahr 1924 durch die Eidgenossen. Mit der Verfassung von 1921 wurde das Fürstentum Liechtenstein eine konstitutionelle Monarchie mit demokratisch-parlamentarischer Regierungsform.
Vom Zweiten Weltkrieg blieb das Fürstentum – wie die Schweiz – aufgrund seiner Lage und politischen Neutralität verschont. Liechtenstein erlebte danach – begünstigt durch den Zollvertrag mit der Schweiz, niedrige Steuern und die Neutralitätspolitik – einen wirtschaftlichen Aufschwung.
Das Frauenwahlrecht wurde erst 1984 eingeführt. 1990 trat der kleine Staat als Vollmitglied der UNO bei.
Am 28. Oktober 1992 kam es zur so genannten «Staatskrise». Fürst Hans-Adam II. wollte die Abstimmung über den Europäischen Wirtschaftsraum EWR vor der Schweiz durchführen, um einen positiven Ausgang zu sichern. Regierung und Landtag befürworteten zwar den Beitritt ebenfalls, beharrten aber auf einem Abstimmungstermin nach der Schweiz. Hans-Adam II. drohte die Regierung aufzulösen, den Landtag zu entlassen und mit Notrecht zu regieren. Unter dem Druck der Strasse gab das Staatsoberhaupt nach, und der Termin wurde hinter jenen der Schweiz gelegt. Die Staatskrise bildete den Hintergrund für die über ein Jahrzehnt geführte Verfassungsdiskussion.
Während die Schweiz in der Volksabstimmung vom 6. Dezember 1992 die Teilnahme am EWR hauchdünn abgelehnt hatte, wurde sie in Liechtenstein eine Woche später mit einer deutlichen Mehrheit angenommen. Sie trat am 1. Mai 1995 in Kraft. Diese Mitgliedschaft wird als sehr bedeutend für die Entwicklung des liechtensteinischen Finanzplatzes angesehen, ermöglichte sie doch ausländischen Banken erstmals, sich im Fürstentum niederzulassen, worauf sich die Anzahl dort vertretener Banken vervielfachte. Die EWR-Mitgliedschaft brachte die vier Freiheiten (Personen, Güter, Dienstleistungen und Kapital) zwischen der EU und Liechtenstein sowie den übrigen EWR-Mitgliedern Norwegen und Island mit sich.
2003 trat nach heftigen Kontroversen eine vom Volk bestätigte neue Verfassung in Kraft, mit der nach Ansicht der politischen Gegner dieser Verfassungsänderung die Machtbalance noch deutlicher zu Gunsten der Monarchie verschoben wurde. So geht die Souveränität nun zu gleichen Teilen vom Volk und vom Fürsten aus. Nach einer langen, bitter geführten und spaltenden Abstimmungskampagne stimmte die Mehrheit des Volkes den Änderungen zu, mit denen bedeutende institutionelle Rechte der Gerichte, des Parlaments sowie der Regierung geklärt wurden. Das Fürstenhaus hatte bei Ablehnung der Verfassungsänderungen mit Wegzug aus Liechtenstein gedroht.
Am 15. August 2004 ernannte Fürst Hans Adam II. seinen Sohn und Erbprinz Alois von Liechtenstein zu seinem Stellvertreter und betraute ihn mit der Ausübung der dem Fürsten zustehenden Hoheitsrechte. Der Fürstentitel wird allerdings erst nach dem Tod Hans-Adams auf seinen Sohn übergehen.
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