Lettland
Lettland
Lettland (lettisch
Latvija) ist ein Staat in Nordeuropa, im Zentrum des Baltikums gelegen. Es grenzt im Süden an Litauen, im Südosten an Weißrussland, im Osten an Russland, im Norden an Estland und im Westen an die Ostsee.
Lettland ist seit dem 1. Mai 2004 Mitglied der Europäischen Union (siehe: EU-Erweiterung 2004).
Geographie
Geographie
Lettland besteht im Wesentlichen aus den vier historischen Regionen Kurland (lettisch:
Kurzeme) im Westen, Livland (lettisch:
Vidzeme) im Nordosten, Semgallen (lettisch:
Zemgale) als schmaler Streifen zwischen Daugava (deutsch:
Düna) und der litauischen Grenze sowie Lettgallen (lettisch:
Latgale) im Südosten, und ist zum größten Teil ein bewaldetes Moränen-Hügelland mit zahlreichen Seen und einer langen, wenig gegliederten Küstenebene. Längste Flüsse sind die Daugava und die Gauja (deutsch:
Livländische Aa), größter See ist der LubÄns mit 80,7 km². Die Hauptstadt Riga ist auch in geographischer Hinsicht das Zentrum des dünn besiedelten Landes.
Die Republik Lettland hat eine Fläche von 64.589 km² und ist damit etwas kleiner als Bayern. Sie grenzt im Nordosten auf einer Länge von 343 km an Estland, im Osten auf einer Länge von 276 km an Russland, im Südosten auf einer Länge von 161 km an Weißrussland und im Süden auf einer Länge von 588 km an Litauen. Die Küstenlinie entlang der Rigaer Bucht im Norden und d
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Klima
Klima
In Lettland herrscht wie in allen baltischen Staaten ein kühl-gemäßigtes Klima mit kalten Wintern unter 0 °C und mäßig warmen Sommern zwischen 16 und 17 °C. In Riga liegt die Jahresdurchschnittstemperatur bei knapp 6 °C, es fallen 600 mm Niederschlag. Am feuchtesten ist es im Spätsommer und am trockensten im Frühjahr. 1800 bis 1900 Stunden jährlich scheint die Sonne (10 % mehr als in Deutschland).
Die Küsten der Ostsee bleiben im Winter meistens eisfrei, im August erreicht die Wassertemperatur bis zu 17 °C.
Politik
Politik
Lettland ist eine parlamentarische Demokratie. Die Führung der Staatsgeschäfte, vor allem jedoch die internationale Repräsentation, sind die wichtigsten Aufgaben des Präsidentenamtes, das die gewählte Regierung ernennt und entlässt. Die amtierende Präsidentin bzw. der amtierende Präsident fungiert zugleich als Oberbefehlshaber der Streitkräfte. Es besteht auch ein Gesetzesinitiativrecht, das sporadisch in Anspruch genommen wird.
Die Regierungsaufgaben und die Führung des Kabinetts übernimmt jedoch der
Premierminister, den die jeweils stärkste Fraktion im Parlament (Saeima) stellt und der von den 100 Abgeordneten gewählt wird.
Dieses Parlament wird im Verhältniswahlrecht in freien, gleichen und geheimen Wahlen gewählt.
Neben den Direktkandidaten der 26 Wahlkreise in fünf Provinzen fallen an die stärksten Fraktionen noch weitere Mandate, die dann aus der Parteiliste besetzt werden.
Das
Kabinett besteht aus 17 Ministerien, den Vorsitz führt der Premierminister, außerdem gehören dem Kabinett die jeweiligen Staatssekretäre sowie die Fraktionsvorsitzenden d
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